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德语读写辅导:中国特别行政区

分类: 德语  时间: 2023-10-27 06:43:07  作者: 全国等级考试资料网 

Das System der Sonderverwaltungszonen

Wenn n?tig, richtet der Staat Sonderverwaltungszonen ein.Das System, das in den Sonderverwaltungszonen herrscht, wird nach den konkreten Verh?ltnissen vom Nationalen Volkskongre? gesetzlich festgelegt. 1. Die administrative und rechtliche Stellung der Sonderverwaltungszonen

A. Die Sonderverwaltungszonen als regionale Verwaltungsgebiete der Volksrepublik China

Das Grundgesetz der Sonderverwaltungszonen wird vom Nationalen Volkskongre? ausgearbeitet.

Die legislativen Organe der Sonderverwaltungszonen haben das Recht, nach den Bestimmungen des Grundgesetzes und nach dem üblichen Verfahren Gesetze auszuarbeiten, die dem Nationalen Volkskongre? zur Registrierung unterbreitet werden.

Der Verwaltungsdirektor einer Sonderverwaltungszone wird durch Wahlen oder durch lokale Konsultation bestimmt und von der Zentralregierung ernannt.

Die Sonderverwaltungszonen dürfen kein Hoheitsrecht des Staates ausüben. Für ihre ausw?rtigen Angelegenheiten und ihre Verteidigung ist die Zentralregierung zust?ndig.

Wenn der Nationale Volkskongre? den Kriegszustand oder die Verh?ngung des Standrechts in Hong Kong oder Macao erkl?rt, kann die Zentralregierung durch einen Erla? die aufs ganze Land bezogenen Gesetze in den Sonderverwaltungszonen durchführen.

Wenn der Nationale Volkskongre? feststellt, da? ein von den legislativen Organen der Sonderverwaltungszonen ausgearbeitetes Gesetz den betreffenden Bestimmungen des Grundgesetzes nicht entspricht, kann er dieses Gesetz ohne Ab?nderung zurückweisen. Damit wird das zurückgewiesene Gesetz au?er Kraft gesetzt.

Die Sonderverwaltungszonen arbeiten Gesetze aus, um jede Art von Aktivit?ten im Sinne von Landesverrat, Spaltung des Staates, Anstiftung zu einer Rebellion, Sturz der Zentralregierung und Auskundschaften von Staatsgeheimnissen zu unterbinden sowie ausl?ndischen politischen Organisationen und Vereinigungen jede politische T?tigkeit in den Sonderverwaltungszonen und politischen Organisationen und K?rperschaften in den Sonderverwaltungszonen die Herstellung von Kontakten zu ihnen zu verbieten.

B. Weitgehende Autonomie

Das politische, wirtschaftliche und kulturelle System in den Sonderverwaltungszonen ist anders als auf dem chinesischen Festland.Die vom Nationalen Volkskongre? und dessen St?ndigem Ausschu? ausgearbeiteten Gesetze gelten nicht für die Sonderverwaltungszonen, abgesehen von jenen, welche die Landesverteidigung, die ausw?rtigen Angelegenheiten, die Einheit des Landes und die territoriale Integrit?t betreffen, sowie von sonstigen nicht im Rahmen der Autonomie der Sonderverwaltungszonen stehenden Gesetzen.

Die Zentralregierung und die ihr unterstehenden Organe, die Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte mischen sich nicht in die Angelegenheiten der Sonderverwaltungszonen ein, die im Rahmen ihrer Autonomie sind.

Die legislativen Organe und die Regierungen der Sonderverwaltungszonen setzen sich aus Ortsans?ssigen zusammen.

Die legislativen Organe der Sonderverwaltungszonen haben das Recht, Gesetze auszuarbeiten, abzu?ndern bzw. au?er Kraft zu setzen, vorausgesetzt, da? dies ihrem Grundgesetz nicht widerspricht.Die Sonderverwaltungszonen besitzen die judikative Gewalt und die endgültige Urteilsgewalt.

Die Finanzeinnahmen der Sonderverwaltungszonen werden nicht an die Zentralregierung abgeführt, die ihrerseits auch keine Steuern in den Sonderverwaltungszonen erhebt.

Die Sonderverwaltungszonen dürfen in ihrem eigenen Namen wirtschaftliche und kulturelle Verbindungen mit verschiedenen L?ndern, Regionen und internationalen Organisationen beibehalten und entwickeln, bilaterale und multilaterale Abkommen bezüglich Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik unterzeichnen, inoffiziellen internationalen Organisationen beitreten und Visa für Ein- und Ausreisen in und aus den Zonen ausstellen.

2. Das politische System der Sonderverwaltungszonen

A. Der Verwaltungsdirektor

(1) Die Stellung des Verwaltungsdirektors und seine Mandatsberechtigung

Der Verwaltungsdirektor einer Sonderverwaltungszone ist der Leiter der Sonderverwaltungszone und vertritt sie. Er ist der Zentralregierung und der Sonderverwaltungszone verantwortlich.

Jeder st?ndige Einwohner einer Sonderverwaltungszone, der das 40. Lebensjahr vollendet hat, 20 Jahre ohne Unterbrechung in der Sonderverwaltungszone gewohnt hat und im Ausland keine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, kann Verwaltungsdirektor werden.Der Verwaltungsdirektor wird durch Wahlen oder durch lokale Konsultation bestimmt und von der Zentralregierung ernannt. Seine Amtszeit betr?gt fünf Jahre, sie kann einmal verl?ngert werden.

Der Verwaltungsdirektor mu? aus dem Amt scheiden, wenn er

--aufgrund einer schweren Krankheit oder aus anderen Gründen seine Funktionen nicht ausüben kann;

--sich zweimal weigert, eine vom Gesetzgebungsrat verabschiedete Gesetzesvorlage zu unterzeichnen, den Gesetzgebungsrat aufl?st und der neugew?hlte Gesetzgebungsrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit die umstrittene Vorlage annimmt, er sie aber trotzdem zu unterzeichnen sich weigert;

--den Gesetzgebungsrat aufl?st, da dieser sich weigert, den Haushaltsplan oder wichtige Gesetzesvorlagen anzunehmen, und der neugew?hlte Gesetzgebungsrat sich ebenfalls weigert, den umstrittenen Haushaltsplan oder die ursprünglichen Gesetzesvorlagen anzunehmen.

Falls der Verwaltungsdirektor seine Funktionen für eine kurze Zeit nicht ausüben kann, fungieren die Leiter der Hauptabteilungen der Regierung vorübergehend und abwechselnd als amtierende Verwaltungsdirektoren.

(2) Befugnisse des Verwaltungsdirektors: Er

-- leitet die Regierung der Sonderverwaltungszone;

--ist für die Durchführung des Grundgesetzes und anderer Gesetze verantwortlich;

--unterzeichnet die vom Gesetzgebungsrat verabschiedeten Gesetzesvorlagen und erl??t die Gesetze;

--unterzeichnet den vom Gesetzgebungsrat angenommenen Haushaltsplan und unterbreitet der Zentralregierung den Haushaltsplan und die Bilanz zur Registrierung;

--entscheidet über die Politik der Regierung und erl??t die administrativen Anordnungen;

--nominiert die Leiter und stellvertretenden Leiter der Hauptabteilungen und Abteilungen der Regierung und die anderen wichtigen Beamte und benennt sie der Zentralregierung zur Ernennung;

--ernennt die Richter und Beamten der Gerichtsh?fe aller Ebenen nach dem gesetzlichen Verfahren bzw. entl??t sie;

--führt die Anordnungen durch, die die Zentralregierung bezüglich der im Grundgesetz festgelegten Angelegenheiten erlassen hat;--regelt in Vertretung der Zentralregierung ausw?rtige und andere Angelegenheiten, zu denen er erm?chtigt ist;

--billigt die dem Gesetzgebungsrat eingebrachten Antr?ge über die Einnahmen und Ausgaben;

--entscheidet aus Sicherheitserw?gungen und Gründen der ?ffentlichen Interessen, ob Regierungsbeamte und andere ?ffentlich Bedienstete vor dem Gesetzgebungsrat aussagen und Beweise liefern müssen;

--erl??t oder mildert Strafen;

--regelt die Angelegenheiten bezüglich Petitionen und Klagen.

B. Verwaltungsorgane

(1) Die Verwaltungsorgane der Sonderverwaltungszonen

Sie sind die Regierung einer Sonderverwaltungszone.

Der Verwaltungsdirektor einer Sonderverwaltungszone ist ihr Regierungschef.

Die Regierung einer Sonderverwaltungszone richtet Hauptabteilungen, Abteilungen, Unterabteilungen, ?mter und Büros ein.

Die wichtigsten Beamten der Regierung einer Sonderverwaltungszone werden gestellt von chinesischen Bürgern unter den st?ndigen Einwohnern der Sonderverwaltungszone, die im allgemeinen 15 Jahre ohne Unterbrechung dort gewohnt haben.

(2) Die Funktionen der Verwaltungsorgane

Die Verwaltungsorgane üben folgende Funktionen aus:

--Ausarbeitung und Durchführung politischer Richtlinien;

--Regelung verschiedener administrativer Angelegenheiten;

--Regelung ausw?rtiger Angelegenheiten, zu denen sie von der Zentralregierung erm?chtigt sind;

--Erstellung und Unterbreitung des Haushaltsplans und der Bilanz, Ausarbeitung und Einbringung von Gesetzesentwürfen, Antr?gen und Zusatzverordnungen;

--Beauftragung von Beamten, die dem Gesetzgebungsrat als nicht stimmberechtigte Delegierte beiwohnen und im Namen der Verwaltungsorgane das Wort ergreifen.

Die Verwaltungsorgane sind dem Gesetzgebungsrat verantwortlich: Sie

-- führen die vom Gesetzgebungsrat angenommenen und in Kraft getretenen Gesetze aus;

-- erstatten dem Gesetzgebungsrat regelm??ig Rechenschaftsberichte;

-- beantworten die Anfragen der Abgeordneten des Gesetzgebungsrats;

-- ihre Steuererhebungen und ?ffentlichen Ausgaben müssen durch den Gesetzgebungsrat genehmigt werden.

C. Der Gesetzgebungsrat

(1) Die Stellung des Gesetzgebungsrats und dessen Funktionen

Der Gesetzgebungsrat einer Sonderverwaltungszone ist deren legislatives Organ.

Der Gesetzgebungsrat übt die legislative Gewalt aus.Darüber hinaus übt er nach den Antr?gen der Verwaltungsorgane folgende Funktionen aus:

--Prüfung und Annahme des Haushaltsplans;

--Billigung von Steuererhebungen und ?ffentlichen Ausgaben;

--Anh?rung des vom Verwaltungsdirektor erstatteten Rechenschaftsberichts und Durchführung von Debatten;

--Anfragen an die Verwaltungsorgane;

--Erhebung ?ffentlicher Anklagen nach dem gesetzlichen Verfahren gegen den Verwaltungsdirektor aufgrund von Gesetzesübertretungen oder Amtsdelikten;

-- Best?tigung der Ernennung bzw. Absetzung der Richter des Gerichtshofs zweiter Instanz und des Oberrichters des h?heren Gerichts.

(2) Die Wahl und Amtszeit des Gesetzgebungsrats

Der Gesetzgebungsrat setzt sich zusammen aus chinesischen Bürgern unter den st?ndigen Einwohnern der Sonderverwaltungszone, die im Ausland keine Aufenthaltsgenehmigung haben.

Auch jene st?ndigen Einwohner der Sonderverwaltungszone, die keine chinesischen Staatsbürger sind, sowie die st?ndigen Einwohner der Sonderverwaltungszone, die eine Aufenthaltsgenehmigung im Ausland haben, k?nnen zu Abgeordneten des Gesetzgebungsrats gew?hlt werden. Ihr Anteil darf jedoch nicht h?her als 20% der Gesamtzahl der Abgeordneten sein.

Der Gesetzgebungsrat wird auf direkte und indirekte Weise gew?hlt, d. h., seine Abgeordneten werden sowohl von allen W?hlern direkt als auch von den funktionalen Vereinigungen und den Wahlkommissionen indirekt gew?hlt.

Die Amtszeit des 1. Gesetzgebungsrats betr?gt zwei Jahre, die des folgenden vier Jahre.

D. Die Justizbeh?rde

Abgesehen von der Errichtung eines Gerichtshofs zweiter Instanz wird die ursprüngliche Justizstruktur in den Sonderverwaltungszonen beibehalten

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